13 alle aufgestanden, er sei sitzen geblieben. Er habe den Beschuldigten nicht gesehen, als er von hinten gekommen sei (pag. 342 Z. 161 ff.). Der Beschuldigte habe ihn mit einem Glas mit Henkel geschlagen, ob dies ein Bierglas gewesen sei, wisse er nicht (pag. 342 Z. 177 ff.). Auf Vorhalt des Fotos Nr. 2 eines zerbrochenen Bierglases, welches am Tatort im Abfall aufgefunden worden sei, erklärte der Beschuldigte, es sei dieses Glas gewesen (pag. 342 Z. 185). Der Beschuldigte habe das Glas kaputt gemacht, bevor er ihn damit geschlagen habe (pag.