334 Z. 245 ff.). Schliesslich gab das Opfer im Rahmen seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 4. Juli 2018 an, sie hätten sich unterhalten, etwas getrunken und geschimpft, dann sei der Beschuldigte von hinten gekommen und habe ihn geschlagen (pag. 339 Z. 69 f.). Mit schimpfen meine er den Spass, den sie untereinander machen würden. Einige Leute würden dies ertragen, andere nicht (pag. 339 Z. 73 ff.). Er sei an jenem Abend betrunken gewesen, aber es sei ihm gut gegangen. Getrunken habe er Bier (pag. 340 Z. 91 ff.). Er habe nicht gezählt wie viele, aber er denke es seien ca. 10 grosse in Büchsen gewesen (pag. 340 Z. 97 f.).