331 Z. 131 f.). Die Stimmung sei gut gewesen, bis der Beschuldigte gekommen sei (pag. 331 Z. 140). Geschlagen worden sei er mit einem Glas für Bier mit Henkel, er (der Beschuldigte) habe es zerbrochen (pag. 332 Z. 172 f.). Der Beschuldigte habe irgendeinen Saft in einem Glas getrunken, mit dem Glas habe er ihn dann geschlagen (pag. 332 Z. 184 ff.). Was zwischen ihnen passiert sei, sei ein Unfall, es habe keine Bedeutung mehr für ihn, er denke nicht schlecht über den Beschuldigten, jeder Mensch könne einen Fehler machen, nur Gott sei perfekt (pag. 334 Z. 245 ff.).