12 Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 2. Mai 2018 gab das Opfer zu Protokoll, der Beschuldigte habe auch Alkohol getrunken, er selber sei in dieser Nacht betrunken gewesen (pag. 329 Z. 29). Nach Verlesen des Protokolls korrigierte das Opfer, der Beschuldigte habe keinen Alkohol getrunken (pag. 329 Z. 31 f.). Das Opfer gab weiter an, dass man Fehler mache und davon lerne, er (der Beschuldigte) sei sein Bruder (pag. 330 Z. 64 f.). Geschlagen worden sei er mit einer Scheibe bzw. einem zerbrochenen Glas (pag. 330 Z. 68).