1065 Z. 5 ff.). Er wisse nicht, ob er das Opfer mit einem Glas verletzt oder geschlagen habe oder weshalb der Unfall passiert sei (pag. 1065 Z. 18 ff.). Er habe an diesem Abend nicht gewusst was er mache, da er Alkohol getrunken habe (pag. 1065 Z. 29 ff.). Er denke dies seien ca. 10 Heineken Bier gewesen (pag. 1065 Z. 35 ff.). An etwas anderes von diesem Abend könne er sich nicht erinnern (pag. 1065 Z. 43 ff.). 10.2.2 Aussagen des Opfers Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 19. Februar 2018 gab das Opfer zu Protokoll, es sei bereits etwas passiert und jeder könne Fehler machen (pag. 318 Z. 45).