11 es Schicksal war, was passiert ist». Beim Verlesen präzisierte der Beschuldigte, dass eine zufällige Tätigkeit eine teuflische Sache sei. Dinge, die plötzlich passieren würden, seien eine Tat vom Teufel (pag. 817 Z. 18 ff.). Es stimme, dass ihn der Alkohol dazu gebracht habe, dies sei ihm vorher noch nie passiert (pag. 817 Z. 31 ff.). Dass er das Opfer von hinten geschlagen habe, stimme nicht (pag. 818 Z. 4). Auch habe er das Glas vor dem Schlag nicht bewusst kaputt gemacht (pag. 818 Z. 17 ff.).