816 Z. 29 ff.). Auf Frage, weshalb er sich nicht mehr erinnere, ob der Bierbecher ganz gewesen sei oder ob er damit an den Tisch gestossen sei, erklärte der Beschuldigte, er sei besoffen gewesen (pag. 816 Z. 35 ff.). Er habe E.________ frontal von vorne, Gesicht zu Gesicht, geschlagen (pag. 816 Z. 41). Wie es genau passiert sei, daran könne er sich nicht erinnern. Er verstehe nicht wie das passiert sei (pag. 816 Z. 43 f.). Auf Vorhalt, dass er in einer Einvernahme vom Teufel oder Satan gesprochen habe, erklärte der Beschuldigte: «Ich habe einfach die Tat beschrieben. Was ich gemacht habe, war eine Teufelstat. Es war ein Zufall und ich habe einfach beschrieben, dass