In dem Moment habe ich Alkohol gehabt.». Er führte weiter aus, er sei nicht hundertprozentig sicher, ob die Flasche kaputt gewesen sei, als er sie genommen habe (pag. 314 Z. 52 f.). Es könne sein, dass er das Glas genommen und damit den Tisch berührt habe und das Glas daher kaputt gegangen sei, er sei sich aber nicht 100% sicher (pag. 314 Z. 67 f.). Er habe von vis-a-vis geschlagen (pag. 314 Z. 71). Sie hätten wegen der Musik etwas Streit gehabt, so sei es passiert, es sei Zufall gewesen (pag. 314 Z. 74 ff.). Vor dem Schlag sei das Glas ganz gewesen (pag. 314 Z. 81).