Der Teufel habe ihn aufgefordert dies zu machen. Er sei noch nie vorher vom Teufel aufgefordert worden so etwas zu machen (pag. 306 Z. 304 ff.). Anlässlich der erneuten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 19. September 2018 gab der Beschuldigte an, er habe E.________ verletzt bzw. geschlagen (pag. 313 Z. 37). Er habe ihn mit keiner Scherbe bzw. keinem kaputten Glas geschlagen (pag. 313 Z. 42). Auf Vorhalt des rechtsmedizinischen Aktengutachtens vom 4. August 2018, wonach das Glas beim Schlag zerbrochen gewesen sein müsse, antwortete der Beschuldigte «Ich weiss nicht, was soll ich sagen? In dem Moment habe ich Alkohol gehabt.».