Wenn jemand einen anderen bewusst mit einem Glas schlage, so könne dieser sterben. Als er E.________ geschlagen habe, sei das Glas noch ganz gewesen (pag. 304 Z. 197 ff.). Er habe das Opfer nicht verletzen wollen. Es sei ein Zufall, er könne sich nicht mehr an den Moment erinnern, als er E.________ geschlagen habe (pag. 305 Z. 246 ff.). Dass dieser durch eine Verletzung der Halsschlagader sterben könnte, habe er nicht in Betracht gezogen (pag. 305 Z. 255). Er sei nach dem Vorfall nicht an die Fasnacht feiern gegangen. Wie es zum entsprechenden Video auf seinem Handy gekommen sei, daran könne er sich nicht erinnern (pag. 306 Z. 296 ff.). Der Teufel habe ihn aufgefordert dies zu machen.