10 Auch die Aussage von E.________, wonach alle aufgestanden seien und der Beschuldigte ihn dann von hinten an den Haaren gepackt und ihm mit einer Glasscherbe gegen den Hals geschlagen habe, stimme nicht (pag. 303 Z. 171 ff.). Er habe das Opfer mit dem Glas geschlagen, mit dem er am trinken gewesen sei. Dieses habe einen Henkel gehabt (pag. 303 Z. 178, Z. 187). Es sei das Glas auf dem Foto Nr. 2 gewesen (pag. 303 Z. 192). Der Vorfall sei eine Sache des Teufels. Wenn jemand einen anderen bewusst mit einem Glas schlage, so könne dieser sterben.