Er habe mit E.________ keinen Streit gehabt, es sei Zufall gewesen und wegen Satan passiert (pag. 289 Z. 129 f.). Er habe E.________ mit einem Glas wie auf den Fotos auf den Beilagen 3 und 4 geschlagen (pag. 290 Z. 183). Im Rahmen der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 4. Juli 2018 gab der Beschuldigte zu Protokoll, sie hätten an dem Abend zusammen getrunken und Spass gehabt. Danach sei es zu den Verletzungen gekommen, es sei eine Sache des Teufels gewesen (pag. 300 Z. 49 ff.). Er sei betrunken gewesen, habe Alkohol konsumiert. Wie viel dies gewesen sei, habe er vergessen (pag. 300 Z. 58 ff.).