Er habe nicht im Voraus schlagen wollen. Als er gesehen habe, dass es blutet, habe er die Augen geschlossen und geweint (pag. 277 Z. 172, Z. 179 ff.). Er habe ca. 10 grosse Bierdosen getrunken (pag. 277 Z. 184 ff.). Am Anfang habe er noch Cola getrunken, dann aber Bier (pag. 277 Z. 191 f.). Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 7. Mai 2018 erklärte der Beschuldigte, sie seien am Anfang am Trinken gewesen. Dann sei er mit E.________ ins Gespräch gekommen, welches Telefon besser sei. Anschliessend habe er ihn einfach geschlagen, mit einem Glas. Dies sei mit der rechten Hand gewesen. Auf Frage erklärte der Beschuldigte, dass er Rechtshänder sei (pag. 287 Z. 40 ff.).