9 und J.________ am Tisch gesessen seien (pag. 275 Z. 113 ff.). Er habe keinen Grund gehabt das Opfer zu schlagen, es sei immer gut gewesen zwischen ihnen. Dann sei es zu einem geistlichen Druck wie Satan gekommen (pag. 276 Z. 122 ff.). Es habe keinen Streit gegeben (pag. 276 Z. 132). Er habe mit dem Glas gegen den Hals und das Ohr geschlagen, E.________ sei vis-a-vis gesessen (pag. 276 Z. 139 f.). Er sei nicht aufgestanden zum schlagen (pag. 276 Z. 149). Ob das Bierglas bereits zerschlagen gewesen sei, könne er nicht sagen, er sei betrunken gewesen. Er habe nicht im Voraus schlagen wollen.