Nachdem die Ambulanz gekommen sei, habe er den anderen gesagt, dass es ihm nicht gut gehe. Er habe sich nicht früher bei der Polizei gemeldet, weil er ein schlechtes Gewissen gehabt habe (pag. 266 Z. 222 ff.). Sie hätten am Abend des Vorfalls nur Bier aus Dosen getrunken, Bierflaschen habe es nicht dort gehabt (pag. 266 Z. 255 ff.). Die anderen hätten schon früher angefangen zu trinken, etwa gegen 11:00 Uhr (pag. 266 Z. 265). Er selber habe ca. 10 Bier getrunken, das erste nach 15:00 Uhr (pag. 267 Z. 268). Wo sich das erwähnte Glas zurzeit befinde, wisse er nicht. Er habe es nach dem Schlag losgelassen und es habe am Boden gelegen.