Die anderen seien bereits am Bier trinken gewesen, als er um ca. 13:00 Uhr in die Wohnung gekommen sei. Zuerst habe er noch abgelehnt, selber auch Bier zu trinken, dann habe er auch Bier genommen (pag. 262 f. Z. 67 ff.). Sie seien dann zusammen am Tisch gesessen, hätten getrunken, gesungen, Musik gehört und auf einmal habe er ihn (das Opfer) mit einem Bierglas geschlagen, welches er in der Hand gehalten habe (pag. 263 Z. 77 ff.). Das Glas habe einen Griff gehabt und sei ganz dünn gewesen. Ob dieses bereits zerbrochen gewesen sei, wisse er nicht (pag. 263 Z. 98 ff.). Aus dem Glas habe vorher jemand anderes getrunken, er wisse aber nicht wer (pag. 263 Z. 104 ff.).