453 ff.) vor. Im Rahmen der vorliegenden Urteilsbegründung sollen insbesondere die Aussagen des Beschuldigten und des Opfers nochmals beleuchtet werden, dies allerdings mit dem Fokus auf die sich noch stellenden Fragen: Wie ist es zur Verletzung des Opfers gekommen bzw. welcher Gegenstand kam zum Einsatz und wie war dieser beschaffen (ganzes Glas/zerschlagenes Glas)? Was war der Beweggrund der Tat? Wie kann die Alkoholisierung des Beschuldigten näher abgeklärt werden? 10.2.1 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 17. Februar 2018 zu Protokoll, dass er E._____