9. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass sich am 16. Februar 2018 sieben Personen, nämlich E.________, I.________, J.________, K.________, L.________, G.________ und A.________ in der 1-Zimmer-Wohnung von G.________ an der D.________ (Gasse) in Biel trafen und gemeinsam Musik hörten, tanzten, sangen und Bier tranken. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte in der Nacht vom 16. Februar 2018 auf den 17. Februar 2018 E._____