5 A.________ das Glas nicht mutwillig zerschlagen hat, sondern dieses unbeabsichtigt kaputt gegangen ist. […] Die Verletzungen passen vielmehr zu einem Schlag von vorne und zwar, das haben alle Befragten bestätigt, einem einzigen. Das Gericht erachtet dies denn auch als beweismässig erstellt. Ob A.________ danach nochmals zuschlagen wollte, ist in dubio pro reo zu verneinen […]