Nach Würdigung der Beweise gelangte die Vorinstanz betreffend die offenen Punkte zusammengefasst zu folgendem Ergebnis (Hervorhebungen im Original): […] In Würdigung all dieser Beweismittel geht das Gericht daher davon aus, dass das kaputte Bierglas mit Henkel, welches von der Polizei im Küchenabfall gefunden wurde, als Tatwaffe gedient hat. […] Angesichts all dieser Umstände erachtet es das Gericht als beweismässig erstellt, dass das Glas erst unmittelbar vor dem Schlag kaputt gegangen ist. In dubio pro reo ist davon auszugehen, dass