4 indem der Beschuldigte unvermittelt mit einer Glasscherbe bzw. mit einem zerbrochenen Bierglas gegen bzw. in den Hals des erheblich alkoholisierten E.________ stach, während sie zusammen mit weiteren Personen um den Tisch der Einzimmer-Wohnung sassen. Der Beschuldigte fügte E.________ dabei folgende Stich-/Schnittverletzungen zu: