2. A.________ sei eine Entschädigung bzw. Genugtuung von CHF 100.00 pro ausgestandenem Hafttag vom 17.2.2018 bis am 10.3.2020 auszurichten. 3. A.________ sei sofort aus der Haft zu entlassen. 4. Es seien die weiteren, notwenigen Verfügungen zu treffen. 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin F.________ stellte seitens der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 1071; pag. 1079; Hervorhebungen im Original): A.________ sei schuldig zu erklären: