3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 9. bzw. 10 März 2020 wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun, datierend vom 29. Oktober 2019 (pag. 1047 f.), ein Vollzugsbericht der JVA Thorberg, datierend vom 17. Februar 2020 (pag. 1056 f.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 19. Februar 2020 (pag. 1059) eingeholt. Ferner wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person und Sache befragt (pag. 1063 ff.).