_ ergab, dass die Haftentlassung im Hinblick auf die Hauptverhandlung beantragt worden ist (pag. 1010). Beide Parteien verzichteten schliesslich auf eine Anschlussberufung oder die Geltendmachung eines Nichteintretens auf die Berufung der Gegenpartei (pag. 1015; pag. 1016). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 9./10. März 2020 statt.