2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldete die Staatsanwaltschaft am 16. April 2019 formund fristgerecht Berufung an (pag. 849). Am 23. April 2019 meldete auch der Beschuldigte form- und fristgerecht Berufung an (pag. 853). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 29. Juli 2019 erstellt (pag. 859 ff). Am 21. August 2019 reichte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufungserklärung ein und teilte mit, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. April 2019 nur teilweise angefochten werde. Angefochten sei ausschliesslich das Strafmass (Dauer der ausgefällten Freiheitsstrafe sowie der Landesverweisung).