Die Honorarbestimmung der amtlichen Verteidigung erfolgte gemäss Schuldspruch und es wurden die notwendigen Verfügungen getroffen, darunter insbesondere die Belassung des Beschuldigten in Sicherheitshaft und deren Verlängerung um vorerst drei Monate. Die Begründung der Verlängerung der Sicherheitshaft erfolgte mit separatem Dokument (pag. 844 ff.). Mit Beschluss vom 9. Juli 2019 wurde die Sicherheitshaft ein weiteres Mal bis am 11. Oktober 2019 bzw. bis zum allfälligen vorherigen Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs verlängert (pag.