Im Weiteren verwies die Vorinstanz den Beschuldigten für 5 Jahre des Landes (inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem) und auferlegte ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 49‘627.30 (inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung, ohne Kosten der amtlichen Verteidigung CHF 28‘522.95). Die Honorarbestimmung der amtlichen Verteidigung erfolgte gemäss Schuldspruch und es wurden die notwendigen Verfügungen getroffen, darunter insbesondere die Belassung des Beschuldigten in Sicherheitshaft und deren Verlängerung um vorerst drei Monate.