nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Meldestelle für Geldwäscherei (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Stadt Biel, öffentliche Sicherheit, Dienststelle Bevölkerung, Bereich Ausland (auszugsweise betreffend den Beschuldigten 1: Art. 82 VZAE; nur Dispositiv) - der Justizvollzugsanstalt F.________ (auszugsweise betreffend den Beschuldigten 1: nur Dispositiv; sofort, vorab telefonisch) - der Bundesanwaltschaft [betr.