nachforderbarer Betrag CHF 1'534.75 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin Q.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 24‘471.65. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Q.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 5‘205.70, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).