1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 556 Tagen werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 5. April 2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘522.30. 72 II.