3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14‘906.05. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘500.00. II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von B.________, Rechtsanwalt J.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: