2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘210.25. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘500.00. 67 II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher D.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: