Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. September 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 6. September 2015 durch Einfuhr und Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemischs infolge Eintritts der Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Bst. A Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).