18.3.5 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Für den Schuldspruch wegen Geldwäscherei resultiert somit eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. 18.4 Tagessatzhöhe C.________ befindet sich seit dem 26. September 2016 in Haft. Zuvor verdiente sie ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit der illegalen Tätigkeit als Drogenkurierin. Sie verfügt über kein Vermögen und – abgesehen von ihrem Pekulium – auch über kein regelmässiges Einkommen. Der Tagessatz wird demzufolge auf das Minimum von CHF 10.00 festgesetzt. 18.5 Bedingter Strafvollzug