_ angemessen (vgl. betreffend die Wahl der Sanktionsart Geldstrafe die Ausführungen unter Erwägung 18.1 oben). 18.3.4 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten wird zunächst auf die Ausführungen unter Erwägung 18.2.4 oben verwiesen. Sodann sei festgehalten, dass C.________ geständig ist, aus Drogenverkäufen stammendes Geld von der Schweiz nach Spanien verbracht zu haben. Die Kammer erachtet wie bei B.________ ein „Geständnisrabatt“ von 30 Tagessätzen (=25%) als angemessen. 18.3.5 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten