_ erweist sich in Relation zum Strafrahmen als leicht. 18.3.2 Subjektive Tatkomponenten C.________ handelte direktvorsätzlich und hätte sich ohne weiteres an die Rechtsordnung halten können. Ihr subjektives Tatverschulden ist neutral. 18.3.3 Fazit Tatkomponenten Gleich wie bei B.________ und (umfangmässig bei) A.________ erachtet die Kammer 120 Strafeinheiten als dem Tatverschulden von C.________ angemessen (vgl. betreffend die Wahl der Sanktionsart Geldstrafe die Ausführungen unter Erwägung 18.1 oben).