61 556 Tagen werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Diese wurde am 5. April 2018 vorzeitig angetreten. 18.3 Strafe für die Geldwäscherei 18.3.1 Objektive Tatkomponenten In Bezug auf das Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts sowie hinsichtlich die Art der Tatbegehung und die Verwerflichkeit des Handelns wird vollumfänglich auf die Ausführungen unter Erwägung 16.2.1 oben verwiesen. Das objektive Tatverschulden von C.________ erweist sich in Relation zum Strafrahmen als leicht.