Zu Beginn habe sie in Spanien ein Kleidergeschäft gehabt. Sie arbeitete aber anschliessend als Coiffeuse zunächst in einem Salon und später Zuhause, schliesslich arbeitete sie bis zu ihrer Verhaftung für die Fastfoodkette KFC, wo sie monatlich 800.00 Euro verdiente (p. 901). C.________ ist in der Schweiz nicht vorbestraft (p. 1389).