60 18.2.4 Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von C.________ wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 48 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2171): C.________ wuchs in K.________ auf. Die Schulbildung schloss sie nicht ab, erlernte aber Kleider herzustellen. Im Jahr 2003 kam sie nach Spanien, heiratete dort und bekam drei Kinder. Sie lebt mit ihren Kindern und ist von ihrem Ehemann getrennt. Zu Beginn habe sie in Spanien ein Kleidergeschäft gehabt.