_ liegen bei C.________ nebst der mengenmässigen Qualifikation die weiteren Qualifikationen der Banden- und der Gewerbsmässigkeit vor. Zudem wurde die Einfuhr im internationalen Kontext durch eine komplexe Organisation, in welche C.________ eingebunden war, durchgeführt. Als Drogenkurierin stand C.________ zwar nicht oben in der Hierarchie, war für das Geschäft aber unverzichtbar. Zudem konnte C.________ mit dem erwirtschafteten Erlös aus ihrer Kuriertätigkeit ihren Lebensunterhalt (sowie denjenigen ihrer Kinder) bestreiten. Zufolge der Mehrfachqualifikation rechtfertigt sich eine Straferhöhung um ½ Jahr.