17.4 Fazit konkrete Strafe B.________ ist – unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft – zu einer Freiheitsstrafe von 4½ Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 9‘900.00, zu verurteilen. Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt zwei Jahre.