Hinzu kommt, dass sie aufgrund der Widerhandlungen gegen das Betäubungsgesetz eine unbedingte mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüssen haben wird und von einer teilbedingten oder unbedingten Geldstrafe in präventiver Hinsicht kein zusätzlicher Nutzen zu erwarten ist. Der Vollzug der Geldstrafe von 90 Tagessätzen wird somit aufgeschoben und die Probezeit auf das Minimum von zwei Jahren festgesetzt. 17.4 Fazit konkrete Strafe B._____