Nach der Schule absolvierte sie die Berufslehre als AH.________, verfügt aber nicht über den Abschluss. Sie arbeitete anschliessend im AA.________ Bereich. Sie arbeite vor der Verhaftung bei der Firma AK.________ zu 100 % als AI.________ und erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4‘600.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn). Sie hat im Jahr 2009 geheiratet, wurde Opfer häuslicher Gewalt und liess sich im Jahr 2015 scheiden. A.________ lernte sie im Jahr 2014 kennen und war mit ihm ab diesem Moment zusammen in einer Paarbeziehung. B.________ hat keine Vorstrafen (p. 1380.)