__ keinen Gehorsam. Sie war (und ist), wie ihr Verteidiger in der Berufungsverhandlung zutreffend ausführte, kein «armes Huscheli» (vgl. pag. 2385). Auf Frage, was passiert wäre, wenn sie die Anweisungen von A.________ nicht befolgt bzw. nein gesagt hätte, erklärte B.________ in der Berufungsverhandlung denn auch (pag. 2358 Z. 27 ff.): Es gab Situationen, in denen ich nein sagte. Dann zügelte er teilweise in das andere Zimmer und ignorierte mich. Wenn ich nein gesagt hätte, dann hätte er sich vielleicht getrennt. Deshalb habe ich gesagt, dass ich es habe machen müssen.