Sie handelte nicht aus finanziellen Gründen. Sie ging einer geregelten, legalen Arbeit nach, mit deren Erlös sie ihre Lebenshaltungskosten (sowie manchmal auch einen Teil derjenigen von A.________) bestreiten konnte. B.________ beteiligte sich am Drogenhandel wegen ihrer grossen Liebe zu A.________ (vgl. pag. 2385). Sie wollte ihm gefallen, ihn zufriedenstellen und seine Anerkennung erlangen, weshalb sie über einen längeren Zeitraum bedingungslos seine Anweisungen befolgte. In dieser Zeit war B.________ von A.________ in gewissem Masse emotional abhängig und wollte ihn nicht verlieren.