_ des weit weniger verwerflich und zeugt von einer geringeren kriminellen Energie. Die Vorinstanz erwog zutreffend, das Bundesgericht habe die Festlegung einer geringeren Sanktion für eine Partnerin mit einer untergeordneten Rolle selbst dann geschützt, wenn diese das Geschäft während der Auslandabwesenheiten des hauptverantwortlichen Drogenhändlers übernommen habe (vgl. S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2168 mit Verweis auf Urteil des Bundesgerichts vom 3. April .2017 6B_1001/2016). Aus Sicht der Kammer rechtfertigt sich eine Strafminderung um ½ Jahr, weil B.________ in der Hierarchie unter A.