55 für A.________ einer gewissen Gefahr aus. Insgesamt kann gesagt werden, dass B.________ im vorliegenden Drogenhandel mit internationalem Konnex eine gewisse «Scharnierfunktion» innehatte, aus dem Ganzen aber keinerlei Vorteile für sich zog. Sie fungierte hauptsächlich als Werkzeug von A.________, was sich alles in allem leicht verschuldensmindernd auswirkt. Das Handeln von B.________ erscheint im Vergleich zu demjenigen von A.________ des weit weniger verwerflich und zeugt von einer geringeren kriminellen Energie.