von der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung aus und erhöht die hierfür festgesetzte «Einstiegsstrafe» sodann aufgrund der zusätzlich vorliegenden bandenmässigen Qualifikation. 17.2.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts: Betreffend das Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts wird vollumfänglich auf die Ausführungen im Rahmen der Strafzumessung betreffend A.________ verwiesen (siehe Erwägung 16.1.1 oben). Dem entsprechend ist bei B.________ von einer Einstiegsfreiheitsstrafe von ca. 5½ Jahren auszugehen.