53 keiner geregelten Arbeit nach und hat gemäss seinen Angaben Schulden in der Höhe von CHF 30‘000.00 (p. 1373 f.). Weiter hat er eine kleine Wohnung in der Nähe von Madrid. Aus dem Strafregisterauszug von A.________ ergibt sich eine Vorstrafe in der Schweiz wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 28.05.2015, für die er mit Strafbefehl vom 09.09.2015 zu einer bedingten Gelstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt wurde (p. 1367 f.).