Für den Schuldspruch wegen Geldwäscherei wird im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten asperiert. 16.2.5 Fazit Tatkomponenten Zusammengefasst ergibt sich vor Berücksichtigung der Täterkomponenten eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 8 Monaten. 16.3 Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von A.________ wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 43 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2166): A.________ wuchs in K.________ mit seiner Familie auf, besuchte zunächst eine katholische Schule und absolvierte anschliessend die Militärschule.